Gutachten – reine Wertermittlung
Gutachten · reine Wertermittlung
Beratung und Kurzbewertung
Gutachten · reine Wertermittlung
Auf der Basis von Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert wird der Verkehrswert (= Marktwert) errechnet.
Auf ausführliche Dokumentation und Erläuterungen wird verzichtet.
► Umfang der Bewertung 6-13 Seiten, je nach Objekt.
Was sind Immobilien?
Eine Immobilie (lat. im-mobilis für eine nicht bewegliche Sache), (Immobilien Gutachten Trier Rheinland-Pfalz)in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbewegliches Sachgut“ genannt, ist ein Grundstück oder ein Bauwerk (Gebäude, Wohnung). Wenn ein Grundstück gemeint ist, wird eine Immobilie auch Liegenschaft genannt. Eine Besonderheit des Schweizer Sprachgebrauchs ist, dass Liegenschaft auch auf dem Grundstück errichtete Gebäude bezeichnet und damit dem deutschsprachigen Begriff Anwesen entspricht. Im österreichischen Sprachgebrauch werden Immobilien als Realitäten bezeichnet. Gutachten · reine Wertermittlung
Es gibt einige Berufszweige der Immobilienwirtschaft, die sich auf Liegenschaften, Gebäude und den Immobilienmarkt spezialisiert haben: Gebäudemanagement, Geodäten und andere Ziviltechniker, Immobilienmakler und Realitätenbüros, Hypothekenbanken, Immobilienfonds, Versicherungen und nicht zuletzt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Gutachten · reine Wertermittlung
Unterbegriffe:
Es existieren Unterbegriffe, die Immobilien nach ihrer Nutzung differenzieren. Nicht immer sind diese eindeutig definiert:
Gewerbeimmobilie: Ein Gebäude oder ein Gebäudeteil, das ausschließlich oder überwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzt
Kauf, Eigentum, Rechte und Steuern Immobilien Kaufberatung
Wegen ihrer „Unbeweglichkeit“ unterliegen Immobilien hinsichtlich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter. Der Kauf und die Eigentumsübertragung eines Grundstücks erfordern drei Vorgänge:
einen notariell beurkundeten Kaufvertrag (in Deutschland nach § 311b BGB)
die notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang (Auflassung, in Österreich Aufsandungserklärung), siehe auch Abstraktionsprinzip (Trennung von Kaufvertrag und Übereignung),
und die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch.
Immobilien können wie bewegliche Sachen mit Rechten belastet sein. Zu solchen Rechten gehören insbesondere Grundpfandrechte (z. B. die Belehnbarkeit, siehe Hypothek) und verschiedene Dienstbarkeiten. Dies können Wegerechte sein, Regelungen zum Wasserrecht oder andere Servitute.Für Grundstücke ist in der Regel Grundsteuer zu entrichten, die eine Gemeindesteuer ist. Ihre Höhe hängt vom Einheitswert der Liegenschaft, der Steuermesszahl (§ 13 bis § 15 GrStG) und vom Hebesatz (Prozentsatz) ab. Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten für Grundstücke, die öffentlich-rechtlichen, mildtätigen, religiösen und wissenschaftlichen Zwecken dienen (vgl. § 3, § 4 GrStG). Beim Grunderwerb fällt neben Grundbuchs- und anderen Gebühren (z.B. Katasterfortschreibungsgebühr) auch eine prozentuale Grunderwerbsteuer an. Gutachten · reine Wertermittlung
Wertentwicklung von Immobilien Immobilien Kaufberatung
Um die Wertentwicklung von Immobilien betrachten zu können, muss man sie in verschiedene Kategorien einteilen. Folgende Unterteilungen sind üblich:
keine immobilienwirtschaftliche Nutzung (Landwirtschaft oder Forstwirtschaft)
beabsichtigte Nutzung (Bauerwartungsland)
rechtlich abgesicherte Nutzung (gewidmetes Bauland)
vorbereitete Nutzung (bereits parzelliert und erschlossen)
erste Nutzung (noch ungenutzter Neubau)
bestehende Nutzung (genutzter Bau)
nicht mehr bestehende Nutzung (Leerstand)
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Wertermittlung
Die Ermittlung des Wertes einer Immobilie ist in Deutschland in der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)[4] geregelt. Sie ist eine Verordnung auf der Grundlage des § 194 BauGB. Folgende Verfahren zur Ermittlung von Immobilienwerten werden darin beschrieben:
Vergleichswertverfahren
Ertragswertverfahren
Sachwertverfahren
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Diese Verfahren sind für amtlich zugelassene Sachverständige bindend. Darüber hinaus existieren zahlreiche, sogenannte „nicht-normierte“ Verfahren wie das DCF-Verfahren. Diese finden insbesondere bei internationalen Transaktionen Anwendung. Quelle: Wikipedia