Erstmals fällt Gericht Urteil zur Mietpreisbremse
Erstmals fällt Gericht Urteil zur Mietpreisbremse
Die Parteien des Rechtstreits hatten im Oktober 2015 einen Mietvertrag über die Vermietung einer rund 74 m2 großen Wohnung in Berlin abgeschlossen. Kurz darauf rügte die Mieterin den Vermieter, dass ihre Miete von rund 7,60 Euro pro Quadratmeter die ortsübliche Vergleichsmiete von 6,51 Euro um mehr als zehn Prozent überschreite. Nachdem der Vermieter eine Minderung der Miete ablehnte, zog die Klägerin vor Gericht. Das Amtsgericht gab der Mieterin Recht, da die Miete für die streitgegenständliche Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10% überschreite. Zulässig sei lediglich eine Höchstmiete von 7.161 Euro pro Quadratmeter. Die Differenz von je 32,47 Euro pro Monat müsse die Vermieterin vollumfänglich zurückzahlen.
Klagen gegen hohe Mietforderungen bisher selten
Laut der Mietenoberbegrenzungsverordnung wurde der Stadt Berlin ein angespannter Wohnungsmarkt attestiert. Berlin unterliegt damit den Regelungen der Mietpreisbremse. Klagen gegen zu hohe Mietforderungen sind bisher dennoch eine Seltenheit, zumal diese kurz nach der Unterzeichnung des Mietvertrages eingereicht werden müssen. Mieter schrecken vor einer Klage aber auch deshalb zurück, weil zahlreiche Ausnahmeregelungen zur Mietpreisbremse bestehen.
Erstmals fällt Gericht Urteil zur Mietpreisbremse
Der Berliner Mieterverein begrüßte die Entscheidung des Gerichts.
Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 28.08.2016, Az. 2 C 202/16