Basiszinssatz bleibt unverändert bei -0,88 %

Basiszinssatz bleibt unverändert bei -0,88 %

Basiszinssatz bleibt unverändert bei-0,88 %

Mit dem Beginn des 1. Januar 2017 beträgt der Basiszinssatz nach Angaben der Deutschen Bundesbank weiterhin -0,88 %. Damit bleibt der Basiszinssatz weiterhin auf dem historischen Tiefstand.

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2.

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 27. Dezember 2016 beträgt 0,00 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2016 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2016 hat ebenfalls 0,00 % betragen).

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2017 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von -0,88 % (zuvor -0,88 %).

Der neue Basiszinssatz wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 29. Dezember 2016 bekannt gegeben.

Quelle: Pressenotiz vom 27.12.2016 der Deutschen Bundesbank

Basiszinssatz bleibt unverändert bei -0,88 %

Anwendungsbeispiel

Die Mietpartei zahlt die Miete für den Juli 2016 nicht. Somit befindet sie sich ab dem 3. Werktag des Monats (05.07.2016) mit der Miete (z.B. 500 €) in Verzug. Wartet der Vermieter bis zum 01.10.2016 auf die Miete, stehen ihm für diese Zeit 5,02 € an Verzugszinsen zu.

Der Anspruch berechnet sich wie folgt: 4,12 % Jahreszins (5 % + aktueller Basiszinssatz) aus der geschuldeten Miete für Januar 2016 in Höhe von 500 € sind 20,60 €.

Zur Berechnung des Tageszinses ist der Jahreszins von 20,60 € durch 365 Tage zu teilen, so dass sich ein Tageszins von 0,06 € ergibt.

Die Verzugstage und -zinsen werden wie folgt berechnet:

27 Tage für Monat Juli 2016
+ 31 Tage für Monat August 2016
 + 30 Tage für September März 2016
+ 1 Tag für Monat Oktober 2016

= 89 Tage mal Tageszins von 0,06 €

= 5,02 € Verzugszinsen.